Nutzungsbedingungen

für das freie Lastenrad GErda unter www.gerda-lara.de (Stand November 2023)

Wir bitten Dich, sorgsam mit unserem Lastenrad umzugehen, damit dieses solange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung steht. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

Allgemeines:

Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe vom Lastenrad GErda (im Weiteren „Fahrrad“) über die Plattform www.gerda-lara.de (im Weiteren „Anbieterin“) an registrierte Nutzer*innen (im Weiteren als „Nutzerin“ bezeichnet).

Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Mit der Inanspruchnahme der Leihe von GErda auf der Website www.gerda-lara.de erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Nutzungsbedingungen einverstanden.

Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an dem Fahrrad. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Ausleihe:

Das freie Lastenrad GErda soll im Quartier Gelsenkirchen Ückendorf und Umgebung einem möglichst breiten Kreis an unterschiedlichen Nutzerinnen zur Verfügung stehen, die sich für das Thema (elektrische) Fahrradmobilität interessieren und Transporte im Quartier klimafreundlich erledigen möchten. Das Lastenrad ist für zusammenhängende Zeiträume von maximal drei Tagen buchbar (Wochenende gilt als ein Tag). Darüber hinaus sind alle Nutzerinnen dazu angehalten, im Sinne einer Vertrauensbasis, keine „Dauerbuchungen“ mehrerer Wochen oder noch länger vorzunehmen, dies ebenso wenig durch das häufige Abwechseln entsprechend langer Buchungszeiten zu umgehen und anderen Interessierten so die
Buchungsmöglichkeit zu entziehen. Bei entsprechend auffälligen Buchungen behält sich die Anbieterin vor, entsprechende Buchungen ohne Angabe von Gründen zu stornieren und weitere Buchungen durch diese Person zu untersagen.
Entsprechende Ausnahmen können im Einzelfall einvernehmlich zwischen Anbieterin und Nutzerin abgestimmt werden.

Benutzungsregeln:

Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe für das Fahrrad verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiter verliehen wird. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrades. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrads ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen (Kontakt siehe unten). Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.

Das Fahrrad wird von der Anbieterin gegen eine Schutzgebühr zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.

Die Nutzerin ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. §603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe zugehörigen Schlössern gegen die einfache Wegnahme zusichern; d.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen.
Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.

Fahrten ins Ausland, sowie Teilnahme mit dem Fahrrad an Radrennveranstaltungen, etc. sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Versicherung:

Das Fahrrad ist bei sachgemäßer Nutzung gegen Diebstahl versichert. Die Versicherung beinhaltet eine Mobilitätsgarantie. Wenn das Fahrrad aufgrund einer Beschädigung nicht mehr fahrtüchtig ist, übernimmt diese die Transportkosten des Fahrrads zur nächstgelegenen Fahrradwerkstatt sowie die Kosten für die Rückfahrt mit dem ÖPNV. Es sind Rechnungen / Quittungen vorzulegen.

 

Haftung:

Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. §599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen.

Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon.

Kontakt:

Sollte es etwas geben, von dem Du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass es die Anbieterin des Fahrrads wissen sollte (Schäden am Fahrrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, tolle Fotos von der Nutzung, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann schreib uns bitte eine E‑Mail unter info@gerda-lara.de. Wir sind sehr daran interessiert, dazu zu lernen und dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen.

Ein letzter Hinweis:

Da das Projekt nicht gewerblich geführt wird und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich die Anbieterin vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.